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Wie im Mittelalter

Von einer Kollegin habe ich eine lustige Geschichte über das Wahlrecht in Schweiz gehört. Ein Freundin von ihr kommt aus dem Kanton Glarus und wird in den nächsten Monaten ihren Freund aus Zürich heiraten. Der Witz dabei ist nur, dass diese Freundin durch die Heirat der Recht verliert in ihrem Heimatkanton zu wählen. Und zwar automatisch wegen der Heirat, ohne dass sie umziehen würde o.ä. Dies kommt zustande, da jede Schweizerin und jeder Schweizer einen Herkunftsort hat, der sich entweder nach dem Herkunftsort des Vaters oder des Ehemanns richtet. Die Frau an sich verliert bei der Heimat den Herkunftsort des Vaters und nimmt den des Ehemanns an. Soviel zum Thema die Frau als selbständiges und freies Wesen. Wie im Mittelalter! ;-)
Aber wenigstens darf die Freundin dann in Zürich wählen. Das Recht hat sie dann schon noch.

Für alle deutschen Leser:
Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz auf Bundesebene: 1971
Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz im Kanton Appenzell Innerhoden: 1990 (gegen den Willen der Männer – nur auf Druck von Oben)

http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstimmrecht_(Schweiz)

4 thoughts on “Wie im Mittelalter”

  1. Kleine Anmerkung: Die Frau erwirbt das Bürgerrecht des Vaters wenn die Eltern verheiratet sind, ansonsten das der Mutter, ausser die Mutter heiratet bevor das Kind mündig ist (BüG 4). Bei der Heirat erwirbt die Frau zusätzlich (!) das Bürgerrecht des Ehemannes (ZGB 161), hier liegt also eher eine Besserstellung der Frau vor, sofern man dem Bürgerrecht noch Bedeutung zumisst.
    Das Stimm- und Wahlrecht ist normalerweise an den Wohnsitz gebunden und nicht an das Bürgerrecht. Somit kann ich mir das ganze eigentlich nur damit erklären, dass mit der Heirat auch ein Wechsel des Wohnsitzes einhergeht.

  2. so einen Rechtsverdreher als Mitbewohner zu haben ist manchmal schon von Vorteil 😉
    Das ist zumindest die Geschichte, wie ich sie von einer Kollegin – die übrigens auch JUS (Jura) studiert – erfahren habe. Eigentlich habe ich auch gedacht, dass das Wahlrecht an den Wohnort gebunden ist. Aber da du das jetzt ja professionell richtiggestellt hast, ist ja wieder alles in Butter und die Schweiz im 21 Jahrhundert angekommen *lol*

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