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E-Postbrief Webkonferenz die Zweite

Die Post scheint den Wunsch der Internetgemeinde, aber auch der Kunden nach Transparenz zu erkennen. Bereits zum zweiten Mal stellte sich Dr. Georg Rau, Mitglied des
Bereichsvorstands E-POSTBRIEF, den Fragen der Interessenten. Wie bei der ersten Webkonferenz konnten bereits im Vorfeld, aber auch durch einen Chat während der Konferenz, Fragen zum Produkt und dessen Weiterentwicklung gestellt werden. Hauptgewicht dieser Webkonferenz lag vor allem auf der Anbindung und Weiterentwicklung des E-Postbrief für Geschäftskunden.
Wie Dr. Georg Rau mitteilte, haben sich bis heute bereits 100 DAX- und 2500 KM-Unternehmen für den E-Postbrief angemeldet. Darüber hinaus konnte die Post gerade erst die 1 Millionen Marke bei Privatkunden knacken. Diese hatten sich jedoch die letzten Wochen über die sehr komplizierte Anmeldeprozedur beklagt. Interessenten mussten sich in mehreren Schritten, welche teilweise mehrere Tage in Anspruch nahmen, für den E-Postbrief freischalten. Diese Schritte sollen, so Dr. Georg Rau, bereits ab sofort gekürzt und damit vereinfacht werden. Privatkunden soll es, durch das Wegfallen einiger Schritte, ab sofort leichter sein sich für den Dienst zu registrieren.

Geschäftskunden nutzen anderes Webportal:
Einer der grossen Unterschiede zu den Privatkunden ist wohl das getrennte Zugangsportal. KMU loggen sich dabei über ein getrenntes Webportal in ihr Konto ein. Welche unterschiedlichen Zusatzleistungen dieses bietet wurde jedoch nicht angesprochen. Grosskunden hingeben haben wie bei De-Mail die Möglichkeit sich sogenannte Gateways in ihre EDV-Systeme integrieren zu lassen, so dass angeschlossene Grosskunden E-Postbriefe bereits heute per E-Mail Client wie z.B. Outlook versenden können. Der Gateway, auch Exchange Server genannt, erkennt dann, ob es sich um eine reguläre E-Mail oder einen E-Postbrief handelt und leitet diese gezielt an die jeweiligen Empfänger weiter. Da Grosskunden eine sehr gute eigene Sicherheit in ihren EDV-Systemen hätten, so Rau, würde somit die Firmenfirewall die Sicherheit des Systems gewährleisten. Dies könne von einem Privatmann nicht verlangt werden. Aus diesem Grund würde sich ein entsprechendes E-Mail-Client Plugin auch sehr schwierig gestalten, so Rau. Ein Implementierung des E-Postbrief in private Clients sei auf der Roadmap, würde sich aber noch etwas verzögern. Damit einhergehen würden dann auch die Anbindungen an Smartphones und ähnliche mobile Endgeräte.

Anbindung an De-Mail:
Einer der wohl spannendsten Punkte war die Frage nach der Anbindung an das (bis jetzt) Konkurrenzmodell De-Mail. Wie bereits auf der Homepage der Post beschrieben, bestätigte auch Dr. Georg Rau, dass sich die Post um die Akkreditierung als zukünftiger De-Mail Provider bewerben will. Rau machte die Bewerbung jedoch abhängig von anderen De-Mail Providern und ob diese zum Standard des E-Postbrief kompatibel wären. Dr. Georg Rau betonte, dass das De-Mail System nur einen technischen und juristischen Rahmen bildet und kein Produkt ist wie der E-Postbrief ist. Die Privatwirtschaft ist aufgerufen, diesen Rahmen mit einem Produkt zu füllen. Somit wäre nicht De-Mail an sich die Konkurrenz, sondern Firmen wie die Deutsche Telekom und 1&1. Dr. Georg Rau machte einen Einstieg ins De-Mail System somit auch von der Inkompatibilität zu diesen Firmen abhängig und in wie weit man mit diesen Zusammenarbeiten könnte.
Gerade erst wurde der De-Mail Gesetzesentwurf veröffentlicht, welche expliziet keine Kennzeichnung des De-Mail Adresse mit dem Zusatz „@provider.de-mail.de“ vorsieht. Eine Anbindung des E-Postbrief ohne Änderung des Domain, wäre somit möglich. Wie die Deutsche Telekom und 1&1 noch im September auf der IFA mitteilten sollte genau dies nicht möglich sein. Ihre Wunsch sei es alle De-Mail Adresse mit einer nicht zu verwechselnden Endung zu versehen und dies auch gesetzlich festschreiben zu lassen. Ein Rückkehr des E-Postbrief zu De-Mail wäre somit eher ausgeschlossen gewesen. Durch das Wegfallen dieser Verpflichtung bleibt eine Rückkehr für die die Deutsche Post somit offen erhöht aber auch das Verwechslungsrisiko, da nun auch andere Firmen De-Mail Adressen anbieten könnten ohne eine spezielle Kennzeichnung zu verwenden. Die Internetnutzer könnte eine De-Mail Adresse nicht mehr von einer regulären E-Mail Adresse unterscheiden. Die wurde auch vom Bundesrat in einer Stellungnahme deutlich krisitert.

Technische Probleme:
Seit einigen Monaten häufen sich im Internet Beschwerden, dass das E-Postbrief Portal der Deutschen Post zahlreiche Mängel aufweisen würde. Teilweise war der Server gar nicht erreichbar oder Brief konnten nicht abgeschickt werden. Darüber hinaus wurden auch kleinere Probleme bei der Akzeptanz von PDF Dateien bemängelt. Hier versprach Dr. Georg Rau Abhilfe, in dem ab jetzt besser kommuniziert würde, welche Dateien und welche Einstellungen vom System akzeptiert würden und welche nicht. Zu den Performanceproblemen nahm Rau jedoch keine Stellung.

Hybrid-IN:
Bei Geschäftskunden bereits vorhanden, soll auch das Hybrid-IN Verfahren in mittelfristiger Zukunft für Privatkunden angeboten werden. Beim Hybrid-IN Verfahren werden Papierbriefe durch die Post eingescannt und digital an eine E-Postbrief Adresse geschickt. Da diese Verfahren von den Kunden bis jetzt sehr kritisch aufgenommen wurde und auch Dr. Georg Rau starke Bedenken wegen dem Datenschutz hat, könnte man sich, so Rau, auf ein „Zwei-Stufen“ System einige. Zuerst würde der Umschlag eingescannt und per E-Postbrief an den Empfänger geschickt. Dieser dürfte dann entscheiden, ob die Post den Brief öffnen und einscannen darf. Erst dann würde der Inhalt digital verschickt. Hier existierten jedoch erst grobe Überlegungen. Ein Einführung des Dienstes für Privatkunden sei erst später geplant, so Rau weiter.

Kontakt mit Behörden:
Im Gegensatz zu De-Mail, welche mit Unterstützung der Regierung entwickelt wurde, konzentriert sich der E-Postbrief bis jetzt stärker auf die Privatwirtschaft. Gespräche mit Behörden und Ämtern seien zwar im Gespräche, bis jetzt aber nicht spruchreif, so Rau. Sollte jedoch der E-Postbrief später wieder zurück zum De-Mail System gehen, dürfte es dann keine Rolle mehr spielen, ob eine Behörde eine originale De-Mail Adresse oder eine E-Postbriefadresse besitzt, da diese beiden Systeme dann kompatibel zueinander wären.

Erweiterung auf das Ausland:
Auf die Frage nach einer Erweiterung des E-Postbriefs auf das Ausland gab sich Dr. Georg Rau zurückhalten. Es sei schwierig auch im Ausland die gleichen Sicherheitsstandart wie in Deutschland einzuhalten. Ausserdem müssten zunächst zuverlässig Partner gesucht werden, die sowohl die technische Infrastruktur als auch Möglichkeit der sicheren Identifizierung bereitstellten.

Verzeichnis:
Jeder Nutzer hat die Möglichkeit sich in ein freiwilliges Verzeichnis eintragen zu lassen, welches nur registrierten E-Postbrief Nutzern zur Verfügung steht und auch nur von diesen eingesehen werden kann. Anhand des Namens können so Nutzer gefunden und per E-Postbrief angeschrieben werden. Wer sich jedoch ein zusätzliches Verschlüsselungszertifikat im Portal registriert, wird automatisch in dieses Verzeichnis eingetragen. Laut Post sei dies für die Verbreitung des individuellen Verschlüsselungsschlüssels notwendig. Wer dies nicht möchte, muss auch sein Zertifikat wieder löschen. Ein freie Wahl entfällt.

Verschlüsselung und Zertifikate:
Wie bereits bekannt, ist es beim E-Postbrief möglich hauseigene Verschlüsselungszertifikate der Tochtergesellschaft SIGNTrust anzufordern. Diese bieten zwar asymmetrische Verschlüsselung verbleiben aber im System. Somit ist rein theoretisch eine Offenlegung der Schlüssel gegenüber Ermittlungsbehörden möglich. (siehe hierzu älteren Artikel). Wie jedoch Dr. Georg Rau vielleicht etwas unfreiwillig offen legte, sollen später auch fremde Zertifikate vom System anerkannt werden. Unklar ist ob Rau hierbei S/MIME Zertifikate meinte, welche ersten Berichten zu folge beim De-Mail Systeme unterstützt werden sollen. Da dies jedoch im De-Mail Gesetz festgeschrieben ist, liegt der Verdacht nahe, dass die Post, sollte sie sich als De-Mail Provider akkreditieren lassen, auch solche Zertifikate akzeptieren muss. Somit könnte in Zukunft E-Postbriefe per S/MIME verschlüsselt und zusätzlich signiert werden.

Verbreitung der Zertifikate bei Firmen:
Trotz zahlreicher angemeldeter Geschäftskunden musste Dr. Georg Rau eingestehen, dass bis jetzt keine der Firmen per extra verschlüsseltem E-Postbrief erreichbar ist. Ein Implementierung dieser Zertifikate bei Firmen hat de facto noch nicht stattgefunden.

Zusatzdienstleistungen:
Langfristig seien auch Zusatzdienstleistungen wie Online-Zahlsysteme in Planung. Per E-Postbrief erhaltene Rechnung könnten so mit ein paar Mausklicks direkt aus dem Portal heraus bezahlt werden.

Postkarten und Faxe:
Nach Dr. Georg Rau wird auch in Zukunft die kostenlose Faxe-Funkton beim E-Postbrief erhalten bleiben. Auch ist es möglich Photos vom PC hochzuladen, welche dann als eine Art Postkarte verschickt werden. Dr. Georg Rau wies in diesem Zusammenhang jedoch auf das bereits existierende und getrennt laufende „Schreibcenter“ (www.grusskarten-bestellen.de) hin, in dem es bereits heute möglich ist echte Postkarten per PC zu versenden.

Preis:
Der Frage nach einer Senkung des Preises erteilte Dr. Georg Rau eine Absage. Die entstehenden Kosten würde einen so hohen Preis nötig machen und auch rechtfertigen, so Rau weiter.

Tägliche Leerungspflicht:
Die sehr oft kritisierte „tägliche Leerungspflicht“ wie sie in den AGB der Post steht, wurde auch in dieser Webkonferenz besprochen. Wie auf einigen Blogs und auch hier bereits besprochen, so wurde auch von Dr. Georg Rau die Leerungspflicht leicht relativiert. Der Kunde sei selbst verantwortlich sein E-Postbriefpostfach in nützlichen Zeiten zu kontrollieren. Wer dies nicht möchte, könnte auch die kostenlose SMS-Benachrichtigung verwenden, um sich über neue E-Postbriefe unterrichten zu lassen.

Anmeldeprozess bei Firmen und Briefkastenfirmen:
Aus Sicherheitsgründen müssten sich Firmen nicht nur direkt als Firma anmelden, sondern auch alle Geschäftsinhaber per Ausweis registrieren. Briefkastenfirmen, welche dann eventuell SPAM verschicken oder das System für illegale Handlungen missbrauchen könnten, hätten nach Dr. Georg Rau so keine Chance. Bei jeder Firma würde geprüft, ob die Firma im deutschen Handelsregister eingetragen sei und ausserdem müsste jeder Geschäftsinhaber (nicht nur einer) eine den Privatkunden ähnliche Anmeldeprozedur durchlaufen. So sei sichergestellt, dass bei Verfehlungen auch wirklich real existierende Personen haftbar gemacht werden können.

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